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Kinderkrankentage: Vereinbarkeit braucht Verlässlichkeit – und Vertretung braucht Grenzen

Die Regelungen zur Betreuung erkrankter Kinder sind erneut in Bewegung. Das ist mehr als eine rechtliche Detailfrage: Es geht um Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um Gleichstellung – aber ebenso um die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen, die den Unterrichtsausfall auffangen müssen.

Wenn ein Kind krank ist, stellt sich für Eltern nicht die Frage, ob die Betreuung organisiert werden muss. Sie muss organisiert werden. Gerade für berufstätige Eltern ist deshalb entscheidend, ob die Möglichkeit besteht, das eigene Kind zu versorgen, ohne gleichzeitig um die dienstlichen Pflichten oder die berufliche Zukunft fürchten zu müssen.

Die Diskussion um die Kinderkrankentage ist deshalb zu Recht eine gleichstellungspolitische Diskussion. Denn Sorgearbeit ist noch immer nicht gleichmäßig zwischen den Geschlechtern verteilt. Nach aktuellen Zahlen der AOK Hessen wurden auch 2025 rund 73,7 Prozent der Kinderkrankentage von Frauen beantragt.

Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, hat deshalb die Verlängerung der erweiterten Kinderkrankentage für 2026 ausdrücklich begrüßt. Verlässliche Regelungen seien eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich funktionieren könne. Zugleich fordert sie, familienfreundliche Regelungen nicht immer nur befristet zu verlängern, sondern sie dauerhaft an der Lebenswirklichkeit von Familien auszurichten. Diese Forderung verdient Unterstützung. Denn Familien brauchen Planungssicherheit. Ein krankes Kind lässt sich nicht nach Dienstplan, Stundenplan oder politischen Haushaltsjahren terminieren. Wer von Eltern erwartet, einerseits dauerhaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und andererseits einen erheblichen Teil der Sorgearbeit zu übernehmen, muss ihnen auch die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geben.

Vereinbarkeit darf aber nicht auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen funktionieren

Damit ist allerdings nur ein Teil der Wahrheit benannt. Denn die Frage, wer ein krankes Kind betreut, geht automatisch in die nächste Frage über: Wer übernimmt den betreffenden Unterricht?In Schulen entsteht bei jeder Abwesenheit ein konkretes Vertretungsproblem. Unterricht muss stattfinden, Lerngruppen müssen versorgt werden, Aufsichten müssen gewährleistet sein und zahlreiche weitere Aufgaben müssen erledigt werden. Und all dies geschieht in einem System, das bereits heute vielerorts mit knappen Personalressourcen arbeitet.

Deshalb muss auch ausgesprochen werden, was im Alltag häufig zu kurz kommt: Nicht jede Vertretung kann einfach „on top“ von vollzeitbeschäftigten Lehrkräften übernommen werden. Eine Kollegin oder ein Kollege mit voller Stelle hat nicht etwa nur die Unterrichtsstunden zu leisten, die auf dem Stundenplan stehen. Zum Dienst gehören ebenso die zahlreichen teilbaren und nicht teilbaren Dienstpflichten: Konferenzen, Korrekturen, Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Absprachen, Klassenleitungen, Prüfungen, Aufsichten, schulische Veranstaltungen, Dokumentation und vieles mehr. Der tatsächliche zeitliche Aufwand des Lehrerberufs lässt sich deshalb längst nicht allein an der Zahl der Unterrichtsstunden ablesen.

Wer zusätzlich kurzfristig Vertretungsunterricht übernimmt, übernimmt damit eben nicht einfach „noch eine Stunde“. Die zusätzliche Belastung trifft auf einen ohnehin vollen Arbeitstag.

Lehrkräfte werden älter – und sollen länger gesund im Beruf bleiben

Diese Perspektive gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn die Altersstruktur der Kollegien und die Entwicklung des Ruhestandseintritts betrachtet werden.

Lehrkräfte werden älter. Gleichzeitig wird von ihnen erwartet, länger im Beruf zu bleiben. Das ist angesichts des Fachkräftebedarfs nachvollziehbar und gesellschaftlich notwendig. Es kann aber nur funktionieren, wenn die Arbeitsbedingungen so gestaltet sind, dass Lehrkräfte diesen längeren Berufsweg auch gesundheitlich bewältigen können. Gesundheit darf deshalb nicht erst dann zum Thema werden, wenn eine Kollegin oder ein Kollege bereits dauerhaft erkrankt ist.

Hessen hat mit dem 2026 gestarteten Kompetenzzentrum Gesunde Schule selbst anerkannt, dass der schulische Alltag erhebliche körperliche und psychische Belastungen mit sich bringen kann. Prävention, Beratung und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen sollen ausdrücklich gestärkt werden. Hierzu gibt es viele weitere Angebote, u. a. vom Medical Airport Service (MAS), der mit dem o. g. Kompetenzzentrum zusammenarbeitet. Gesundheitsförderung darf aber nicht auf der einen Seite propagiert und auf der anderen Seite durch eine dauerhafte Verdichtung der Arbeit konterkariert werden. Wer möchte, dass Lehrkräfte bis zur Pensionierung gesund im Schuldienst bleiben, muss deshalb auch die alltägliche Belastung durch Vertretungsunterricht, zusätzliche Aufgaben und kurzfristige Mehrarbeit ernst nehmen.

Kein Gegeneinander

Dabei darf nicht der Eindruck entstehen, Kolleginnen oder Kollegen, die zugleich Eltern sind, würden mit der Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen den Kolleginnen und Kollegen etwas „zumuten“, was sie besser vermeiden sollten. Ein krankes Kind braucht Betreuung. Und eine Mutter oder ein Vater, die oder der dieser Verantwortung nachkommt, handelt nicht unsolidarisch. Genauso wenig handelt aber eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft unsolidarisch, wenn sie darauf hinweist, dass zusätzliche Vertretungsstunden nicht unbegrenzt übernommen werden können. Beides muss gleichzeitig gelten.

Familienfreundlichkeit und Lehrkräftegesundheit sind keine Gegensätze. Sie dürfen auch nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Es wäre fatal, wenn Eltern mit krankem Kind aus Sorge vor der Reaktion des Kollegiums oder der Schulleitung das Gefühl entwickeln müssten, sie sollten trotz notwendiger Betreuung zur Arbeit kommen. Ebenso fatal wäre es, wenn diejenigen, die den Ausfall auffangen, das Gefühl bekämen, ihre eigene Belastungsgrenze spiele keine Rolle. Gerade hier darf kein unnötiger sozialer Druck entstehen.

Wer selbst erkrankt ist oder ein krankes Kind betreuen muss, befindet sich ohnehin in einer belastenden Situation. Krankheit ist kein moralisches Versagen und die Inanspruchnahme einer vorgesehenen Freistellung keine mangelnde Kollegialität.

Die Verantwortung darf nicht im Kollegium hängen bleiben

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht: Wie können Kolleginnen und Kollegen noch mehr Vertretung leisten?

Sie lautet vielmehr: Wie muss Schule organisiert und ausgestattet sein, damit berechtigte Abwesenheiten aufgefangen werden können, ohne andere Beschäftigte dauerhaft zu überlasten?

Hier liegt die Verantwortung nicht bei einzelnen Kollegien. Wenn mehr Kinderkrankentage ermöglicht werden, ist das familienpolitisch sinnvoll. Wenn gleichzeitig die Zahl der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte nicht ausreicht, kann die Lösung aber nicht darin bestehen, die Differenz dauerhaft durch Mehrbelastung der vorhandenen Kolleginnen und Kollegen auszugleichen.

Das gilt umso mehr, weil Care-Arbeit nicht nur Eltern mit kleinen Kindern betrifft. Auch Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit wird angesichts des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen.

Sonja Waldschmidt und die dbb Frauenvertretung Hessen haben deshalb ebenfalls wiederholt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit und flexible Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt ihrer frauenpolitischen Arbeit gestellt. In Gesprächen mit der Landespolitik wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sorgearbeit noch immer überwiegend von Frauen geleistet wird und sich daraus Nachteile für Erwerbsbiografien und Altersvorsorge ergeben können.

Diese Perspektive muss auch für den Schulbereich gelten.

Es gibt keine einfache Lösung

Die Debatte um Kinderkrankentage zeigt einmal mehr, wie schwierig es ist, unterschiedliche berechtigte Interessen miteinander in Einklang zu bringen.

Auf der einen Seite stehen Eltern, die ihre Kinder versorgen müssen. Auf der anderen Seite stehen Kolleginnen und Kollegen, die den Unterricht absichern sollen. Hinzu kommen die Interessen der Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf verlässlichen Unterricht haben, sowie Schulleitungen, die täglich versuchen müssen, aus begrenzten Ressourcen einen funktionierenden Schulbetrieb zu organisieren. Eine einfache Lösung gibt es deshalb nicht. Es wäre aber falsch, daraus zu schließen, dass deshalb keine Lösungen gesucht werden sollten. Im Gegenteil: Gerade weil die Situation schwierig ist, muss weiter um gute Lösungen gerungen werden.

Dazu gehört eine verlässliche und familienfreundliche Regelung für die Betreuung erkrankter Kinder. Dazu gehört ebenso eine ausreichende personelle Ausstattung der Schulen. Dazu gehören Vertretungskonzepte, die nicht dauerhaft auf der Bereitschaft einzelner Vollzeitkräfte beruhen. Und dazu gehört eine Arbeitsorganisation, die die gesundheitlichen Grenzen der Beschäftigten ernst nimmt.

Denn eine familienfreundliche Schule kann nicht auf Kosten der Gesundheit derjenigen funktionieren, die dort arbeiten. Und eine Schule, die ihre Beschäftigten gesund bis zur Pensionierung im Beruf halten möchte, darf nicht so organisiert sein, dass jede zusätzliche Abwesenheit automatisch zu weiterer Belastung der bereits anwesenden Kolleginnen und Kollegen führt.

Vereinbarkeit braucht Verlässlichkeit. Vertretung braucht Ressourcen. Und gute Arbeit braucht Grenzen.

Aus der Sicht der Frauenvertretung muss deshalb beides im Blick bleiben: das Recht und die notwendige Möglichkeit von Eltern, für ihre erkrankten Kinder da zu sein – und das ebenso berechtigte Anliegen der Kolleginnen und Kollegen, ihre Arbeit unter Bedingungen leisten zu können, die dauerhaft gesundheitsverträglich sind.

Aus Sicht der Frauenvertretung bleibt daher festzuhalten:

Das Rad der Zeit darf nicht zurückgedreht werden, insbesondere nicht in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer möchte, dass Menschen Kinder bekommen, Kinder betreuen, Angehörige pflegen und gleichzeitig bis zur Pensionierung – ob als Eltern oder kinderlos – gesund im Beruf bleiben, muss die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Dabei darf keine Gruppe auf der Strecke bleiben. Das ist keine Kleinigkeit und wird nicht ohne zusätzliche Ressourcen gelingen. Die Lösungen werden nicht einfach sein. Nichtsdestoweniger darf die Suche nach ihnen nicht aufhören. Denn gute Arbeitsbedingungen für Eltern bedürfen intensiver Erörterungen (frauen)politischer Fragestellungen – und gehen gleichzeitig weit darüber hinaus. Zugleich sind sie aber auch ein guter Gradmesser dafür, wieviel Emanzipation Lehrkräften im hessischen Schulwesen zugestanden wird.

Nadine Paulus

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